Barrierefreiheit
Die die Erklärung abgebende Stelle "SCRIPT" ist bemüht ihre Website und ihre mobilen Anwedungen im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
- app.babbelix.lu
- apps.apple.com/app/babbelix/id6502692787
- play.google.com/store/apps/details?id=lu.babbelix.app
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website und diese mobilen Anwedungen sind wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549, dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit im Web (RAWeb) v1 und dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit mobiler Anwendungen (RAAM) v1, die diese Norm umsetzen, vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unverhältnismäßige Belastung
- Nicht jedes fremdsprachige Wort ist immer als fremdsprachiges Wort gekennzeichnet.
- Einige Schaltflächen sind möglicherweise nicht groß genug, um von allen Benutzern problemlos verwendet werden zu können.
- Einige Funktionen, wie zum Beispiel das Sortieren von Audioclips, basieren auf Drag-and-Drop. Sie können nicht über die Tastatur und/oder durch Blinde durchgeführt werden.
Barrierefreiheits-Funktionen
- Eine automatische Anpassung des Kontrastes basierend auf den System-Einstellungen sowie einstellbar über eine Schaltfläche auf der Webseite/inder App selbst.
- Möglichkeit (in den Apps), eine Legasthenie-freundliche Schriftart zu verwenden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30. September 2024 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website und diesen mobilen Anwendungen mit den Anforderungen des RAWeb 1 und des RAAM 1 beispielsweise in Form einer von einem Dritten – "EducDesign S.A." vorgenommenen Bewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie uns eine E-Mail an , in der Sie Ihr Problem beschreiben und uns die betreffende Seite angeben. Wir verpflichten uns, Ihnen binnen eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, wahlweise:
- schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
- mündlich in einem Interview oder per Telefon.
Durchsetzungsverfahren
Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.
Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz geschützt.